1) SICHTBARMACHUNG DER UNTERSTÜTZUNG:
Auf die Unterstützung durch GGG Kulturkick muss mit dem Logo hingewiesen werden. Falls im Rahmen des Projekts eine Veranstaltung stattfindet, sollten bei dieser GGG Kulturkick Plakate aufgehängt und/oder Flyers ausgelegt werden. Ebenso soll bei der Kommunikation auf den Social-Media-Kanälen auf GGG Kulturkick verwiesen werden.
2) PUBLIKATIONSRECHT:
GGG Kulturkick informiert regelmässig über unterstütze Projekte. Unterstützte Personen erklären sich mit der öffentlichen Berichterstattung durch GGG Kulturkick einverstanden.
3) ABSCHLUSS DES PROJEKTS:
Innert eines Monats nach Projektabschluss muss ein Abschlussbericht eingereicht werden, in dem das Projekt beschrieben und reflektiert wird. Dazu gehört ebenfalls eine Schlussabrechnung.
Gibt es ein physisches Erzeugnis (bspw. Buch, Heft, Tonträger, DVD, Poster) aus dem Projekt, muss ein Belegexemplar an GGG Kulturkick abgegeben werden.
4) RÜCKFORDERUNG DES BEITRAGS:
Der Projektbeitrag darf ausschliesslich für den bei der Gesuchseingabe genannten Zweck ausgegeben werden. Falls sich das unterstützte Projekt stark verändert – ohne dass die Projektänderung im Vorfeld mit uns besprochen wurde –, oder das Projekt entgegen des Gesuchs diskriminierende oder missionierende Inhalte vermittelt, behält sich GGG Kulturkick eine Rückforderung des ausbezahlten Beitrags vor. Falls die Projektgelder nicht verwendet wurden und/oder das Projekt nach Abschluss einen Profit generiert, muss mit der Geschäftsstelle rückbesprochen werden, was mit dem Überschuss passiert. GGG Kulturkick behält sich auch in diesen Fällen eine (Teil-)Rückzahlung vor.