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ANTRAG

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BEITRÄGE

GGG Kulturkick kann nicht gewinnorientierte und nicht selbsttragende Kulturprojekte von jungen Menschen mit Teilbeiträgen von bis zu CHF 5’000 unterstützten. Dabei können maximal 70% der Gesamtkosten übernommen werden (ausser bei Projekten unter CHF 500). Projekte, die bereits einmal abgelehnt wurden, können nicht ein zweites Mal eingereicht werden.

TERMINE

Die Eingabetermine für Projektbeiträge über CHF 500 sind jeweils am letzten Tag der Monate Februar, Mai, August und November. Die Entscheidungssitzung findet zwei bis vier Wochen nach dem Eingabetermin statt. Beiträge bis CHF 500 können jederzeit beantragt und werden innerhalb 14 Tage bearbeitet.

BIS 26 JAHRE

GGG Kulturkick richtet sich generell an junge Personen. Für eine finanzielle Unterstützung muss die Hälfte der mitwirkenden Personen unter 26 Jahren alt sein.

BASEL, BASEL, BASEL

Eingereichte Projekte müssen im Raum Basel durchgeführt werden, haben Basel zum Thema oder werden von in Basel wohnhaften Personen organisiert.

STARTHILFE

GGG Kulturkick leistet in erster Linie Starthilfe für neue Projekte. Wiederkehrende Projekte, die auf eine Wiederholung ausgerichtet sind (z.B. Festivals oder Veranstaltungsreihen), können maximal zwei Mal unterstützt werden. In der Entscheidung werden neue Projekte wiederkehrenden Projekten vorgezogen und es wird auf die Entwicklung eines wiederkehrenden Projekts geachtet. Gleiche Personen und Projektteams können mehrmals verschiedene Projekte eingeben.

KEINE UNTERSTÜTZUNG

LÖHNE: GGG Kulturkick übernimmt keine Löhne und Gagen im Projektteam, sondern kommt in erster Linie zur Deckung der anfallenden Kosten zur Realisierung der Projekte auf. Zum Projektteam werden Personen gezählt, die einen künstlerischen Einfluss auf das Projekt haben. Löhne für Dienstleistungen (z.B. Mixing/Mastering oder Ton-/Lichttechnik) können von GGG Kulturkick übernommen werden.

 

AUSBILDUNGSPROJEKTE: GGG Kulturkick unterstützt keine Projekte im Rahmen einer Ausbildung, da aus einer Unterstützung keine Vorteile im schulischen oder universitären Kontext entstehen sollen. Wird ein Projekt nach der Ausbildung weitergeführt (z.B. eine Weiterentwicklung der Maturarbeit im Zwischenjahr), ist eine Unterstützung durch GGG Kulturkick möglich.

 

INFRASTRUKTUR UND INVENTAR: GGG Kulturkick übernimmt keine Investi­tionen in Infrastruktur und unterstützt keine Beschaffungen von Inventar. Einmalige projektbezogene Mietkosten für Räume oder Material sind dabei ausgenommen.

 

NACHFINANZIERUNG: GGG Kulturkick übernimmt keine Nachfinanzierung. Ein Gesuch muss vor der Durchführung eingereicht werden.

 

KOMMERZIELLEN PROJEKTE &  PROJEKTE VON INSTITUTIONEN: Rein kommerzielle Projekte, Projekte, die sich bspw. durch Verkäufe selbst finanzieren können und Projekte von Institutionen wie bspw. der Jugendarbeit werden von GGG Kulturkick nicht unterstützt.

SPARTENSPEZIFISCHES

MUSIK: GGG Kulturkick unterstützt Musikschaffende i.d.R. bis zum ersten Album. GGG Kulturkick unterstützt keine Tourneen, da diese nicht als eigenständiges künstlerisches Produkt gesehen werden, sondern als die Vermarktung und Verbreitung eines solchen.


MUSIKVIDEO: Sowohl die Band wie auch das Filmteam müssen den Alterskriterien von GGG Kulturkick entsprechen, da beide einen künstlerischen Einfluss auf das Projekt haben und deswegen zum Projektteam gezählt werden. Es dürfen deswegen auch keine Gagen ausbezahlt werden. Wird bei einer Tonträgerproduktion gleichzeitig für ein Musikvideo angefragt, wird empfohlen dieses in einem separaten Antrag einzureichen.

 

LITERATUR: GGG Kulturkick spricht keine Werkbeiträge, da Werkbeiträge in der Förderung als zweiter Anschub verstanden werden und GGG Kulturkick lediglich erste Starthilfen bietet. GGG Kulturkick kann Druckkosten für kleine Auflagen, die im Selbstverlag erscheinen, übernehmen.

 

DIGITAL: GGG Kulturkick unterstützt den Kauf von Ausrüstung und/oder Software, wenn diese ein wesentlicher Bestandteil des Projekts ist und nicht gemietet werden kann und/oder im Projekt eingebaut wird und somit als Verbrauchsmaterial zählt. Es werden keine Gelder für persönliche Anschaffungen von Laptops, Beamers, Anlagen usw. gesprochen. Wenn möglich sollten Freeware- oder Open-Source-Lösungen implementiert werden.

BEI EINER UNTERSTÜTZUNG

1) SICHTBARMACHUNG DER UNTERSTÜTZUNG:

Auf die Unterstützung durch GGG Kulturkick muss mit dem Logo hingewiesen werden. Falls im Rahmen des Projekts eine Veranstaltung stattfindet, sollten bei dieser GGG Kulturkick Plakate aufgehängt und/oder Flyers ausgelegt werden. Ebenso soll bei der Kommunikation auf den Social-Media-Kanälen auf GGG Kulturkick verwiesen werden.

 

2) PUBLIKATIONSRECHT:

GGG Kulturkick informiert regelmässig über unterstütze Projekte. Unterstützte Personen erklären sich mit der öffentlichen Berichterstattung durch GGG Kulturkick einverstanden.

 

3) ABSCHLUSS DES PROJEKTS:

Innert eines Monats nach Projektabschluss muss ein Abschlussbericht eingereicht werden, in dem das Projekt beschrieben und reflektiert wird. Dazu gehört ebenfalls eine Schlussabrechnung.

Gibt es ein physisches Erzeugnis (bspw. Buch, Heft, Tonträger, DVD, Poster) aus dem Projekt, muss ein Belegexemplar an GGG Kulturkick abgegeben werden.

 

4) RÜCKFORDERUNG DES BEITRAGS:

Der Projektbeitrag darf ausschliesslich für den bei der Gesuchseingabe genannten Zweck ausgegeben werden. Falls sich das unterstützte Projekt stark verändert – ohne dass die Projektänderung im Vorfeld mit uns besprochen wurde –, oder das Projekt entgegen des Gesuchs diskriminierende oder missionierende Inhalte vermittelt, behält sich GGG Kulturkick eine Rückforderung des ausbezahlten Beitrags vor. Falls die Projektgelder nicht verwendet wurden und/oder das Projekt nach Abschluss einen Profit generiert, muss mit der Geschäftsstelle rückbesprochen werden, was mit dem Überschuss passiert. GGG Kulturkick behält sich auch in diesen Fällen eine (Teil-)Rückzahlung vor.

GGG Kulturkick
Jungstrasse 1
4056 Basel
info@kulturkick.ch
ÖFFNUNGSZEITEN:
MO + FR
+ nach Vereinbarung
+41 (0)78 716 08 08
+41 (0)78 716 08 08
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